Deutscher Bundestag

Informationen über die Arbeit im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und das einzige Staatsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. Und das Volk – der Souverän – gibt seine Macht immer nur auf Zeit an das Parlament ab: Alle vier Jahre bestimmen die Bürgerinnen und Bürger in der Bundestagswahl, wer ihre Interessen vertritt.

Die staatliche Macht orientiert sich in Deutschland an der klassischen Dreiteilung in Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und vollziehende Gewalt (Exekutive), die sich gegenseitig kontrollieren. In diesem Zusammenspiel der Gewalten kommt dem Bundestag die Rolle des Gesetzgebers zu: Nur er kann auf Bundesebene die Gesetze verabschieden, die für alle Menschen in Deutschland verbindlich sind. Damit liegt eine große Verantwortung in den Händen des Parlaments, das die Entwicklung von Politik und Gesellschaft steuert.

Aber der Bundestag macht nicht nur die Gesetze. Er wählt auch die Bundeskanzlerin, die an der Spitze der Exekutive, also der Bundesregierung, steht. Das Regierungsoberhaupt geht damit direkt aus dem Parlament hervor. Das zeigt, wie eng trotz der Gewaltenteilung die Verfassungsorgane miteinander verschränkt sind. Auch bei der Wahl des Bundespräsidenten haben die Stimmen der Parlamentarier hohes Gewicht: Die Bundesversammlung, die das Staatsoberhaupt wählt, besteht zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und aus ebenso vielen Vertretern der Bundesländer.

Darüber hinaus ist der Bundestag an der Bestellung weiterer wichtiger Ämter beteiligt. So wählt er beispielsweise die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofs sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages findet man unter www.bundestag.de.

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