Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten

Heute tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz reagieren wir auf den Fachkräftemangel in unterschiedlichsten Branchen, in dem Fachkräften aus Drittstaaten die Möglichkeit gegeben wird sich im Rahmen einer geregelten Arbeitsmigration in Deutschland niederzulassen.

Es war ein langer und steiniger Weg von der ersten Forderung eines Einwanderungsgesetzes im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 1994 bis zum Inkrafttreten am heutigen Sonntag. Doch unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Wir bringen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg. Wir öffnen erstmals den deutschen Arbeitsmarkt vollständig nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für Menschen mit Berufsausbildung. Um die Stellenbesetzung zu erleichtern, erweitern wir die Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche. Und weil Menschen, die als Fachkräfte zu uns kommen, auch ein Teil unserer Gemeinschaft werden sollen, verbessern wir die Perspektiven auf einen unbefristeten Aufenthalt. Wir machen Deutschland damit attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Denn ohne Fachkräfte aus dem Ausland kann und wird es nicht gehen.

Eine gut gesteuerte, geordnete legale Migration ist ein Gewinn für uns alle. Auch bisher hat Deutschland von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten profitiert, die in großem Maße zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben. Zudem hat die Einwanderung das Land vorangebracht, es vielfältiger und lebenswerter gemacht.

Aufgrund der demografischen Entwicklung sind wir künftig noch stärker auf Zuwanderung aus Drittstaaten angewiesen. Wir brauchen die Unterstützung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, das wirtschaftliche Wachstum und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sendet zwei klare Botschaften. Erstens: Wir brauchen mehr Einwanderung. Und Zweitens: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das ist eine Tatsache, der das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Rechnung trägt. Damit endet ein langer, zum Teil ideologischer Streit. Wir stellen uns den Realitäten in unserem Land.

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat.