Paketboten-Schutz-Gesetz im Bundeskabinett beschlossen

Der Onlinehandel wächst – und mit ihm die Paketbranche. Einen großen Teil ihrer Aufträge vergeben die großen Paketunternehmen an Subunternehmer. Dass es dabei u.a. zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug kommt, hat eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 gezeigt: Jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis war tendenziell kritisch.

„Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor. Mit der Nachunternehmerhaftung wird für bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Paketbranche gesorgt. Wir knüpfen damit an Erfolge in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft an, denn dort hat sich die Nachunternehmerhaftung bereits bewährt“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Nachunternehmerhaftung sogar schon branchenübergreifend. Mit Blick auf eine Evaluation soll sie in der Paketbranche zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Die Nachunternehmerhaftung stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet für die anständige Behandlung der Mitarbeiter. Führt der Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge ab und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer dafür ein. Für Subunternehmer, die bisher Sozialbeträge ordnungsgemäß abgeführt haben können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. „Damit entlasten wir Unternehmen, die sich an die Regeln halten, von zusätzlicher Bürokratie“, so Heil.

Das Gesetz soll rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.