Hubertus Heil: Angehörigen-Entlastungsgesetz verbessert Sozialhilfe und Inklusion

Auch die Gifhorner und Peiner Betreuungsvereine profitieren von zusätzlichen Bundesmitteln und dauerhaftem Angebot

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil (SPD): „Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten. Davon werden auch der Gifhorner Betreuungsverein und der Peiner Betreuungsverein profitieren, die hier bei uns vor Ort die Beratungsstellen betreiben“.

Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.

Das neue Gesetz bringt spürbare Entlastungen für unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe. „Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken. Dafür hat das Kabinett jetzt den Weg frei gemacht“, sagte Hubertus Heil.

Das Gesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.

Darüber hinaus wird mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.