Konzertierte Aktion Pflege

In der Konzertierten Aktion Pflege haben Bundesregierung und Stakeholder ein Jahr gearbeitet und nun ihre Ergebnisse präsentiert. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Gifhorn-Peine kann ich das Gesamtergebnis „mehr Personal , mehr Ausbildung, mehr Lohn“ als positiv bewerten.

Hier weitere Informationen zu der Aktion:

Mit der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wollen BMG, BMFSFJ und BMAS gemeinsam erreichen, dass jede und jeder sich sicher sein kann: Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das abzusichern ist Aufgabe des Sozialstaats. Pflege kann allerdings nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür brauchen wir ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben: Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal: das geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei.
Die Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland sollen die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen. Ein Jahr arbeiteten die Ministerien deshalb gemeinsam mit Verbänden, Pflege- und Krankenkassen, Kirchen, Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Experten an Lösungsvorschlägen.

Nun liegen die Ergebnisse vor: Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen schnell und spürbar besser werden: Durch mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld. Bundesweit soll nach Tarif bezahlt werden, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel soll eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. So wird beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit über Umschulungen, Nachqualifizierungen, Unterstützung während einer Ausbildung oder Anwerbungsprogramme im Ausland dazu beitragen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird neue rechtliche Möglichkeiten schaffen. Künftig gelten verbindliche Regeln für die Besetzung von Pflegeheimen und Krankenhäusern mit Pflegekräften.
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollen zudem höhere Arbeitsschutzstandards und bessere betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen. Die Digitalisierung soll genutzt werden, Pflegekräfte zu entlasten, etwa bei der Dokumentation oder durch Assistenzsysteme.

Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wird die Grundlage geschaffen, dass Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen für die Pflegekommission verbessert werden. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schafft spürbare Erleichterungen für Angehörige: Künftig wird erst ab 100.000 Euro auf Einkommen bzw. Vermögen zurückgegriffen.

Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege:
Die Ergebnisse der KAP werden nun von der Bundesregierung, aber auch von den Akteuren in der Pflege umgesetzt. Es ist zentral, dass ein fairer Wettbewerb in der Pflege gewährleistet wird, der nicht zulasten der Pflegebedürftigen geht und auch nicht auf dem Rücken derer ausgetragen wird, die in der Pflege arbeiten. Es geht also auch um den Schutz der Beschäftigten in der Pflege. Deshalb werden faire und verbindliche Standards benötigt.
Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege soll ermöglicht werden, dass Pflegekräfte mehr verdienen. Dafür kommen zwei Wege in Frage: Allgemeinverbindliche Tarifverträge oder ein höherer Pflegemindestlohn. Ziel ist es, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.
Mit dem Gesetz stehen beide Wege dazu offen. Allgemeinverbindliche Tarifverträg sollten hier besonders ausgebaut werden. Nun entscheiden die Sozialpartner welchen Weg sie gehen. Die angekündigte Gründung eines entsprechenden Arbeitgeber-Verbandes ist ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Im Gesetz wird die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Die Pflegekommission soll zukünftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Ebenso gibt es Klarstellungen zur Auswahl der Mitglieder (Trägervielfalt) und zur Beschlussfähigkeit.