Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Am 8. November 2018 hat der Deutsche Bundestag das Teilhabechancengesetz und damit den sozialen Arbeitsmarkt beschlossen.

Trotz des Booms am Arbeitsmarkt suchen einige schon lange vergeblich Arbeit und haben teilweise absehbar keine realistische Chance auf Beschäftigung. Um ihnen eine neue Perspektive bei der Eingliederung in Arbeit und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen, sind intensive Betreuung, individuelle Beratung, wirksame Förderung und die gezielte Suche nach einem passenden Arbeitgeber nötig – ob direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder unterstützt durch öffentliche Förderung.

Zum Hintergrund der Initiative zum sozialen Arbeitsmarkt sagt der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil „Wir haben eine gute Lage am Arbeitsmarkt, aber wir haben einen verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit. Mit dem Gesetz, was wir heute machen, geben wir Menschen langfristige Perspektiven, die ganz lange draußen sind.“
Mit der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Arbeitgeber bis zu fünf Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden, wenn sie jemanden einstellen, der innerhalb von sieben Jahren sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen hat. Die zweite neue Fördermöglichkeit zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll genutzt werden, um Menschen nach zwei Jahren ohne Arbeit zwei Jahre lang mit einem Lohnkostenzuschuss zu unterstützen. Beide neuen Förderungen zielen auf reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – bei privaten Firmen, Kommunen, auch bei gemeinnützigen Trägern. Beide Förderungen umfassen die Unterstützung durch eine individuelle ganzheitliche
Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe. Und wenn wir als Gesellschaft wollen, dass jeder und jede sich nach seinen eigenen Möglichkeiten einbringt, dann müssen wir Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt schaffen.