Am 8. November hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zum sogenannten Rentenpakt beschlossen.
Für Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, war der Rentenpakt ein besonders wichtiges Anliegen: „Mit dem Rentenpakt sichern wir das Kernversprechen unseres Sozialstaates neu ab, er gewährleistet Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Generationen: Wir halten das Rentenniveau stabil und sorgen dafür, dass es wieder stärker der Lohnentwicklung folgt. Auch die Jüngeren profitieren, weil der Rentenpakt garantiert, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigt. Wir stärken die gesellschaftliche Solidarität, indem wir Kindererziehung besser honorieren und diejenigen, die ihren Job krankheitsbedingt aufgeben müssen, besser absichern. Beschäftigte, die wenig verdienen, werden künftig stärker bei Sozialabgaben entlastet. Und weil gutes Leben im Alter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, nehmen wir für den Rentenpakt zusätzliches Steuergeld in die Hand. Das ist ein Neustart für mehr Verlässlichkeit in der Rente.“
Mit dem Rentenpakt wird das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Daher ist der Rentenpakt ein wichtiger Baustein für stabile Renten, da nach geltender Rechtslage das Rentenniveau bis 2030 auf bis zu 43% absinken würde. Nach 2030 bestünde die Gefahr, dass künftige Rentnerinnen und Rentner je nach demographischer und wirtschaftlicher Entwicklung weniger Rente beziehen würden.
Die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente werden in einem ersten Schritt auf 65 Jahre und acht Monate erhöht. In einem zweiten Schritt wird sie entsprechen der Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise bis 2030 auf 67 Jahre erhöht.
Ehrziehungszeiten der Kinder die vor 1992 geboren sind, werden mit einem halben Jahr angerechnet. Ebenfalls entstehen Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für Beschäftigte mit geringem Einkommen, somit zahlen diese weniger in die Rentenkasse, erhalten aber weiterhin ihre Leistungen und haben mehr Netto in der Tasche.