Mitte Oktober wurde im Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen.
Denn die Arbeit muss zum Leben passen. Wer seine Arbeitszeit für eine Zeit lang reduziert, um Freunde oder Angehörige zu pflegen, Kinder zu erziehen oder sich weiterzubilden, muss nach einem vorher vereinbarten Zeitraum zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können. Mit der Einführung der Brückenteilzeit, die ein Bestandteil des Wahlprogramms der SPD war, haben Teilzeitbeschäftigte ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf die Rückkehr in die reguläre Arbeitszeit.
Die Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz, vermeidet Altersarmut und hilft dabei Fachkräfte zu halten. Vier Voraussetzungen sind für einen Anspruch auf die Rückkehr der vorherigen Arbeitszeit erforderlich:
- Beschränkung der Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren
- Mehr als 45 Beschäftigte in dem Betrieb, in dem man arbeitet
- Eine mehr als sechs Monate währende Anstellung im Betrieb
- Schriftliche Antragsstellung ohne Angaben von Gründen, 3 Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitreduzierung
Ebenfalls regelt das Gesetz noch folgende wichtige Punkte:
- Der Arbeitnehmer muss ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr darlegen und ggf. beweisen, dass sie für einen frei werdenden Arbeitsplatz genauso geeignet sind wie andere. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der oder die Arbeit nehmenden nicht mindesten gleich geeignet sind.
- Der Arbeitgeber darf zukünftig nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich zu arbeiten.
Außerdem gelten künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.
„Es ist schon ein großer Fortschritt, ein vernünftiger und pragmatischer Weg, das überfordert kein Unternehmen“ sagt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Die Einführung der Brückenteilzeit bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.