„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist am 27. Februar 2018 zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn keine anderen angemessenen Mittel zur Luftreinhaltung zur Verfügung stehen, um die Grenzwerte einzuhalten.
Unser Ziel bleibt es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge weiter vermieden werden. Fahrverbote müssen eine lokale Ausnahme bleiben. Wolfsburg, Helmstedt, Gifhorn, Braunschweig oder Peine sind davon aktuell ohnehin nicht betroffen.
Wir unterstützen die Kommunen, um mit alternativen Maßnahmen saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherzustellen. Dazu braucht es vor Ort neue Mobilitätskonzepte. Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ werden wir jährlich 1 Mrd. Euro aus dem Bund dafür zur Verfügung stellen.
Technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 – Fahrzeugen können einen weiteren Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Denkbar sind auch höhere Kaufprämien für Neufahrzeuge, damit sich auch kleinere Handwerker oder Besitzer von älteren Dieselfahrzeugen einen Umstieg auf sauberere Fahrzeuge leisten können.
Wenn die Situation in den Kommunen eine bundesweite Regelung für differenzierte Durchfahrtsverbote oder Durchfahrtsbeschränkungen notwendig werden lässt, werden wir auf der Bundesebene handeln. Wichtig ist mir, dass wir nicht ganze Städte mit Fahrverboten belegen sondern schauen, ob es nicht ausreicht besonders betroffene Straßen vom Durchgangsverkehr zu befreien. Anlieger und dort arbeitende Unternehmen müssen weiterhin Zufahrt haben. Die neue Bundesregierung sollte Länder und Kommunen kurzfristig einladen, um weitere Maßnahmenpakete zu erörtern.“