„Der Landkreis Gifhorn und seine Gemeinden können als Schulträger mit rund 4,6 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen. Hierzu nutzen wir das gelockerte Kooperationsverbot und beginnen endlich mit Bundesmitteln die Schulbildung zu unterstützen. Das ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer deutlich verbesserten Situation an unseren Schulen. Darüber hinaus ist im Kooperationsvertrag auf Bundesebene vereinbart das Kooperationsverbot ganz abzuschaffen und zusätzlich zu den 3,5 Milliarden für die Schulsanierung auch 2 Milliarden für den Ganztagsschulausbau und 5 Milliarden an Bundesmitteln für die Digitale Bildung bereitzustellen“, erklärt der Gifhorner SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil
Am Mittwoch, den 21. Februar, hat die SPD-geführte Landesregierung per Kabinettsbeschluss dafür gesorgt, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Niedersächsischen Landtag beraten werden kann. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt bis zum Jahr 2022 rund 289 Millionen Euro.
„Die Landesregierung“, so der SPD-Landtagsabgeordnete für den Gifhorner Südkreis, Philipp Raulfs, „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können rund 85 Prozent der Kommunen in Niedersachsen wie auch die Schulen im Landkreis Gifhorn mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen.“
„Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen den Gesetzentwurf nun schnell beraten, um die Förderung so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann das Verfahren.
Der Abgeordnete Philipp Raulfs: „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie die Eltern im Landkreis Gifhorn erheblich profitieren.“
„Wenn der Gesetzentwurf schnell beschlossen wird, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden“, macht der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann aus dem Gifhorner Nordkreis deutlich. Die Förderanträge können nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Landtag beim Innenministerium gestellt werden.