Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf, der das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung garantiert, beschlossen. Die „Ehe für Alle“ ist endlich durchgesetzt!
Seit vielen Jahren wird im Deutschen Bundestag und in der Öffentlichkeit über die Öffnung der Ehe auch für Schwule und Lesben diskutiert. Genauso lang setzt sich die SPD für die volle Gleichberechtigung, ein modernes Familienbild und gegen die Diskriminierung von Menschen, auch wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität ein. Denn Menschenrechte sind universell. Es geht um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte der homo-, bi-, inter- oder transsexuellen Menschen.
Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sind rechtlich nur noch gering, im Alltag jedoch allgegenwärtig. Bisher besteht kein volles Adoptionsrecht. Auch ist die Lebenspartnerschaft nur homosexuellen Paaren vorbehalten, was die „Verpartnerung“ einem öffentlichen Stigma gleichkommt. Die rechtlichen Unterschiede halten auch vor dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht mehr lange stand. Deshalb sind wir politisch aktiv geworden bevor erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsste.
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte aufgrund der Vorbehalte des Koalitionspartners diesen entscheidenden Schritt bisher noch nicht umsetzen, jedoch aber auch in der Vergangenheit entschieden im Sinne der Gleichstellung vorangehen – wenn auch nicht in dem gewünschten Tempo. Nachdem selbst konservativ katholische Länder wie Irland die Öffnung der Ehe beschlossen haben, war es auch bei uns Zeit. Die „Ehe für alle“ ist eine Frage der Würde.