Hauptsitz der Bundesgesellschaft für Endlagerung kommt nach Peine

DBE Arbeitsplätze bleiben am Standort, Chancen auf neue Arbeitsplätze

Großer Erfolg für die Stadt Peine: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, kurz: BGE, wird ihren Hauptsitz in der Fuhsestadt haben. Das hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nach Gesprächen mit dem Peiner Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil (SPD) entschieden.

Hubertus Heil: „Ich freue mich sehr, dass der jahrelange Einsatz erfolgreich war. Die DBE-Arbeitsplätze in Peine werden gesichert – und es werden neue hinzukommen. Peine ist und bleibt Kompetenzzentrum für die anspruchsvolle Aufgabe der Endlagersuche und des Umgangs mit den Folgen des atomaren Zeitalters.“

Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums wird sich die bundeseigene privatrechtliche Gesellschaft um die Standortsuche für hochradioaktive Abfälle und um den Endlagerbetrieb kümmern. Diese neue Bundesgesellschaft wird ihren Hauptsitz in Peine haben. Insgesamt werden in dem Unternehmen rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammengefasst, die sich auf mehrere Standorte verteilen.

Dazu Hubertus Heil: „Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für Peine und die gesamte Region. Alle bisherigen Standorte – Salzgitter, Remlingen und Peine – bleiben in dem Konzept in vollem Umfang erhalten.“ Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe mehrfach – auch öffentlich – deutlich gemacht, dass kein Beschäftigter seinen Arbeitsort wegen der Neuorganisation wechseln müsse, und ihr die Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten ein besonderes Anliegen ist. „Darüber hinaus rechne ich fest auch mit neuen Arbeitsplätzen in der Bundesgesellschaft aufgrund der jetzt beginnenden bundesweiten Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall. Das ist ein gutes Arbeitsplatzsignal für uns in Peine und natürlich auch für die gesamte Region,“ unterstreicht der Peiner Bundestagsabgeordnete.

Derzeit werden durch das Bundesumweltministerium die organisatorischen Voraussetzungen für die Ansiedlung der neuen Gesellschaft geschaffen. „Ich erwarte, dass die DBE jetzt auch zeitnah in diese neue Struktur integriert wird, und die Energieversorgungsunternehmen ihre Zusage aus der Endlagerkommission einhalten, ihre Gesellschaftsanteile zügig auf den Bund zu übertragen“, erklärt Heil.

Hubertus Heil dankte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für ihre Entscheidung und hob das Engagement des Peiner Bürgermeisters Michael Kessler hervor. „Dieser Erfolg war nur möglich, weil hier Kommunal- und Bundespolitik eng abgestimmt zusammengearbeitet haben.“

Bürgermeister Michael Kessler seinerseits sprach von einer „historischen Entscheidung“ für Peine: „Wir alle wissen, dass die anspruchsvolle Endlagersuche einige Jahre in Anspruch nehmen wird und darüber hinaus der anschließende Endlagerbetrieb eine Aufgabe für Generationen wird. Die Entscheidung für den Hauptsitz Peine sichert und schafft hochqualifizierte Arbeitsplätze in unserer Stadt.“ Peine sei für den perspektivischen Personalaufwuchs gut gerüstet: „Wir haben ausgezeichnete Verkehrsverbindungen und verfügen als Stadt auch über Erweiterungsflächen.“ Für alle organisatorischen Fragen sicherte Peines Bürgermeister dem Bund die volle Unterstützung der Stadt zu. „Wir stehen bereits mit dem Ministerium in intensivem Kontakt,“ so Kessler.

Hintergrund

Beschluss Bundestag und Bundesrat zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Endlagerbereich:

● Das Neuordnungsgesetz zielt darauf ab, die Zuständigkeiten im Strahlenschutz und bei der Endlagerung eindeutig zuzuordnen und eine effizientere Aufgabenerledigung zu gewährleisten.

● Bei der Endlagerung werden die Betreiber- und Betriebsführungsaufgaben, die bislang durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einerseits und die Verwaltungshelfer Asse GmbH und DBE mbH andererseits wahrgenommen wurden, zukünftig auf eine bundeseigene privatrechtliche Gesellschaft, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen und dort gebündelt. Wesentliche Aufgabe der BGE ist es, Endlager zu planen, zu errichten, zu betreiben und stillzulegen.

● Auf behördlicher Seite werden die Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert. Durch die Trennung von Betreiber- und Regulierungsaufgaben werden die Zuständigkeiten jetzt eindeutig festgelegt.

● Das Bundesamt für Strahlenschutz wird als eigenständige Bundesoberbehörde erhalten und sich ausschließlich auf die vielfältigen Fragen des Strahlenschutzes konzentrieren können. Diese standen in der öffentlichen Wahrnehmung in der Vergangenheit häufig im Schatten der Entsorgungsfragen. Zu den Aufgaben gehören etwa der nukleare Notfallschutz, Genehmigungen in der medizinischen Forschung, der Mobilfunk, der UV-Schutz oder auch Messnetze zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt.

 

– Pressemitteilung