Neuer Bundesverkehrswegeplan großer Erfolg für die Region

Die Verkehrssituation im Landkreis Gifhorn ist seit vielen Jahren äußerst angespannt. Aus Sicht des Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Gifhorn/Peine Hubertus Heil (SPD) ist diese Situation untragbar: „Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises leiden unter überfüllten Straßen. Die häufigen Staus kosten Zeit, Nerven und Geld. Damit muss so bald wie möglich Schluss sein. Der heute in Berlin vorgestellte Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 verspricht Besserung.“

Die für die Region besonders entscheidenden Verkehrsprojekte – der Bau der A39, der Ausbau der B4 zwischen Braunschweig und Gifhorn und auch das Schiffshebewerk Scharnebeck am Elbe-Seiten-Kanal sind in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren realisiert zu werden. Der Abgeordnete Heil hatte sich in Berlin nachhaltig für die Priorisierung dieser Projekte stark gemacht. Der Einsatz hat sich gelohnt.

Erfreulich sei insbesondere, dass die Bedeutung der B4 im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans klar herausgestellt werde. Dazu Hubertus Heil: „Die B4 ist in ihrer Gesamtheit als ‚großräumig bedeutsames Projekt‘ eingeordnet worden und damit definitiv prioritär.“ Die Relevanz der Strecke ist auch an ihrem besonders hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) abzulesen. Schon wenn der NKV-Wert größer als eins ist, bedeutet dies, dass der volkswirtschaftliche Nutzen höher ist als die Kosten. Bei der B4 ist dieser Wert mit 7,1 bemessen. „Die hohe Wirtschaftlichkeit der neuen B4 wird also von der Bundesregierung eindeutig bestätigt“, stellt Heil fest.

Auch der Lückenschluss der A39 ist im vordringlichen Bedarf enthalten. Ihre besondere Bedeutung als Hafenhinterland-Anbindung wird hervorgehoben. Hubertus Heil: „Auch bei der A39 müssen wir schnell vorankommen. Sie ist für unsere Region von überragender wirtschaftlicher Bedeutung. Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region.“

In den vordringlichen Bedarf zu kommen, hat auch der Ersatz-Neubau des Schiffshebewerks Scharnebeck geschafft. Ein Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Umweltverbänden hat seit Jahren darauf gedrungen. Auch hierüber zeigt sich Hubertus Heil erfreut: „Die Schleuse ist ein Nadelöhr für den Transport von Waren vom Hamburger Hafen in die Republik und spielt auch eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Wittinger Hafens.“

Hubertus Heil zeigt sich erfreut über den vorgelegten Entwurf: „Der neue Bundesverkehrswegeplan ist ein großer Erfolg für die Region.“

 

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren.

Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.