EDEKA/Kaiser’s-Tengelmann: Sigmar Gabriel stellt Beschäftigte in den Mittelpunkt

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht in dem schwierigen Verfahren um die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka den richtigen Weg. Das hier maßgebliche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht Gemeinwohlinteressen als Grundlage für eine Ministererlaubnis ausdrücklich vor.

„Es geht um 16.000 Arbeitsplätze in Deutschland, um die Arbeits- und Lebensperspektiven von Verkäuferinnen und Verkäufern, von Lagerarbeiterinnen und Lagerarbeitern, von Metzgerinnen und Metzgern und von Verwaltungsangestellten. Ihre Interessen zu vertreten und im Sinne des Gemeinwohls zu wahren, entspricht unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft.

Sigmar Gabriel macht die Sicherung von Arbeitsplätzen, fairen tariflichen Bedingungen und Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten zurecht zu Voraussetzungen für eine Ministererlaubnis. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann es einen Zusammenschluss der Unternehmen geben.

Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Nun müssen Edeka und Kaiser’s Tengelmann beweisen, dass sie es mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und von den sozialen Rechten der Beschäftigten ernst meinen. Die Unternehmensführungen sind nun in der Bringschuld gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“