Alle Infos zur geplanten BAföG-Novelle

Die Koalitionsfraktionen haben heute mit der Bundesbildungsministerin Johanna Wanka eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgestellt. Zum Schuljahr 2016 bzw. Wintersemester 2016/2017 werden die Bedarfssätze, Freibeträge und der Kinderbetreuungszuschlag deutlich erhöht, Förderlücken zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen und eine elektronische Antragsstellung ermöglicht. Zudem entlastet der Bund die Länder ab 2015 mit der Übernahme der kompletten BAföG-Kosten. Hier gibt’s die wichtigsten Neuregelungen der BAföG-Reform im Überblick…

„Das ist ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese geplanten Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. „Das ist ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland“, resümiert daher SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil auf der gemeinsamen Pressekonferenz. Denn das BAföG sei immer noch das „zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit“ und erleichtere den Zugang zu akademischer Bildung. Und nach wie vor entscheide in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Besonders die geplante BAföG-Erhöhung sei daher „notwendig und richtig“.

„Die heute in Eckpunkten vorgestellte Reform steht in einer Reihe mit den großen BAföG-Reformen von 2001 und 2008, die unter Regierungsbeteiligung der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommen sind“ erklärt Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Auch in dieser Großen Koalition wird die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Tradition als BAföG-Partei gerecht.“

Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen werde am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den Portemonnaies der Studierenden landen, es werde auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Denn „für die SPD-Bundestagsfraktion war eine deutlich spürbare Verbesserung für die Studierenden das vordringliche Ziel. Dies ist mit der geplanten Reform erreicht“, betont Kaczmarek.

Die wichtigsten Neuregelungen der BAföG-Reform im Überblick

Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren. „Damit wird es ein Gezerre zwischen Bund und Länder künftig nicht mehr geben“, ist sich Heil sicher.

Darüber hinaus beinhaltet die BAföG-Novelle eine substantielle Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge sowie weitere strukturelle Änderungen:

  1. Anhebung der Bedarfssätze und des Wohnzuschlags

Die Bedarfssätze werden generell um 7 Prozent angehoben. Damit können auch Kinder aus Familien mit mittleren Einkommen künftig finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Wohnzuschlag für BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird auf 250 Euro angehoben. Für diese auswärts wohnenden Studierenden steigt damit der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG um über 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich.

  1. Höhere Einkommensfreibeträge

Die Einkommensfreibeträge werden ebenfalls um 7 Prozent angehoben. Damit wird der Kreis der Geförderten um über 110.000 Studierende und Schüler/-innen ausgeweitet.

Die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger wird so angehoben, dass BAföG-Empfänger/-innen einen sogenannten Minijob künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf ihre BAföG-Leistungen kontinuierlich ausüben können. Dies entsprechend der inzwischen angehobenen Geringfügigkeitsgrenze im Sozialversicherungsrecht.

  1. Höherer Vermögensfreibetrag

Der Freibetrag für jegliches eigenes Vermögen (inklusive Sachwerte, wie ein eigenes Auto) wird deutlich angehoben: von 5.200 Euro auf künftig 7.500 Euro.

Hat ein/e Auszubildende Unterhaltspflichten, steigen die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1.800 Euro auf 2.100 Euro.

  1. Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags

Damit sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren lassen, wird der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende und Studierende mit Kindern deutlich erhöht und die bisherige Staffelung pro Kind aufgehoben: Ab Herbst 2016 gibt es für jedes Kind einheitlich 130 Euro.

  1. Schließung ungewollter Förderungslücken zwischen Bachelor und Master

Unbeabsichtigte Förderungslücken, die im Übergang zwischen Bachelor- und anschließendem Masterstudium entstanden, werden geschlossen.

Förderungsrechtlich wird künftig grundsätzlich erst die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende gelten, nicht schon die letzte Prüfungsleistung.

Außerdem wird ein Masterstudium künftig schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des BA-Studiums förderungsfähig.

Zudem soll bei voll in ein Staatsexamensstudium integrierten Bachelor-Studiengängen künftig auch nach Erwerb des BA-Abschlusses das unmittelbar fortgesetzte Staatsexamensstudium weiter gefördert werden können.

Schließlich wird es künftig einen Anspruch darauf geben, über die Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums dem Grunde nach vorab entscheiden zu lassen. Dies erleichtert zum Beispiel bereits Erwerbstätigen die Studienentscheidung, da Finanzierungsmöglichkeiten früher geklärt werden können.

  1. Stärkung von Mobilität und Internationalität

Die Internationalität des BAföG wird weiter gestärkt, indem beispielsweise die Förderungsberechtigung auf Ausbildungen im Ausland ausgeweitet wird – auch für nichtdeutsche Auszubildende.

Zudem soll für Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel und für Geduldete die bisher geltende Voraussetzung eines Voraufenthalts in Deutschland von mindestens vier Jahren herabgesetzt werden.

  1. Entbürokratisierung, Verfahrenserleichterung durch Online-Antragsmöglichkeit im BAföG

Das 25. BAföGÄndG wird außerdem zur Entbürokratisierung beitragen.

So wird es ab dem 1. August 2016 einen Rechtsanspruch auf elektronische Antragsstellung geben. Die Länder müssen entsprechende Online-Formulare als Web-Anwendung bereitzustellen.

Zudem müssen z. B. vor dem 3. Fachsemester keine Leistungsnachweise mehr eingereicht werden.