Die heute vom Kabinett beschlossene Änderung des Artikels 91b im Grundgesetz sei notwendig, um ein dauerhaftes Zusammenwirken von Bund und Ländern zur Verbesserung der Wissenschaftslandschaft in Deutschland zu ermöglichen, erklärt SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. „Diese Grundgesetzänderung ist notwendig, um ein dauerhaftes Zusammenwirken von Bund und Ländern zur Verbesserung der Wissenschaftslandschaft in Deutschland zu ermöglichen. Insofern ist der heutige Kabinettsbeschluss ein wichtiger Schritt für die Zukunft von Forschung und Lehre in unserem Land. Unser Ziel bleibt es, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich – also auch für Schulen – aufzuheben. Das bleibt der Unterschied zwischen uns und CDU/CSU, die hier bislang einen größeren Schritt blockieren.“
Kooperation von Bund und Ländern stärkt Wissenschaftsstandort Deutschland