Koalition erzielt Einigung zur EEG-Reform

Angesichts der heutigen Einigung zur EEG-Reform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil: „Wir wollen, müssen und werden die Energiewende zum Erfolg führen“. Durch die grundlegende EEG-Novellierung werde die Energiewende „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. „Wir räumen jetzt vier Jahre Chaos in der Energiepolitik auf“, so Heil.

Es gelte, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben sowie ihn planbar und berechenbar zu machen, erklärt Heil. Der Anstieg der Kostendynamik werde gebrochen. Was wichtig für die Akzeptanz für die Energiewende sei. Zudem habe man als Industrienation ein besonderes Augenmerk auf die energieintensiven Betriebe im internationalen Wettbewerb. Dazu sei es richtig und wichtig gewesen, eine Verständigung mit der Europäischen Kommission zu finden. Der Zubau an erneuerbaren Energien werde nun kosteneffizienter werden.

Zeitdruck durch neue Vorgaben der EU-Kommission

Auf den letzten Metern kurz vor der 2./3. Lesung am 27. Juni habe die EU-Kommission am Montag neue Anmerkungen gehabt. Dies habe zum erhöhten Zeitdruck geführt. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass sich die Koalitionsfraktionen heute beraten hätten, berichtet Heil. Es gebe Änderungsanträge der Fraktionen, die den Erkenntnissen aus den beiden Anhörungen und dem Notifizierungsverfahren mit der EU-Kommission geschuldet seien.

Wichtige Ziele erreicht

Zentralen Punkte, die mit der Einigung erreicht werden konnten: Zu den Besonderen Ausgleichsregelungen für die energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrie sei eine Einigung mit der EU- Kommission gelungen, „wir haben eine gute Lösung gefunden“, erklärte Heil. Wofür er ausdrücklich Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) dankte. Die Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien, die mit den Bundesländern vereinbart worden seien, würden eingehalten. Und es sei keine unnötige Bürokratie geschaffen worden, so könne die Bagatellgrenze bei der Einbeziehung des Eigenstromverbrauchs in die EEG-Umlage wie im ursprünglichen Gesetzentwurf beibehalten werden, sagt der SPD-Fraktionsvize.

Maßvolle Einbeziehung von Eigenstromversorgern – Bagatellgrenze bleibt

Die Einbeziehung der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlage habe man europarechtskonform geregelt. Es gelte dabei der Bestandsschutz für Altanlagen. Auch Ersatzinvestitionen der Industrie für die Ertüchtigung von Anlagen fielen darunter, berichtet Heil. Die Regelung für die Bestandsanlagen soll aber 2017 überprüft werden. Neuanlagen würden schrittweise einbezogen. Sie müssten bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und schließlich ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen, so Heil. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Somit werde privat- und industriell erzeugter Eigenstrom maßvoll in die EEG-Umlage einbezogen, stellte Heil klar. Dies gilt für umweltfreundliche Ökostrom- und Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke (KWK), die den Großteil neuer Anlagen ausmachen. Für alle übrigen Neuanlagen ist die volle Umlage fällig. Kleinstanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern bleiben von der Umlage ausgenommen. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszugleichen. Hubertus Heil bezeichnete diese Regelungen insgesamt als energiewirtschaftlich sinnvoll.

Jetzt Planungs- und Investitionssicherheit geben

Es sei wichtig, jetzt Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Die energieintensive Industrie müsse jetzt die Besondere Ausgleichsregelung beantragen können, erläutert Hubertus Heil.

Seit Frühjahr dieses Jahres liegen die Eckpunkte für die EEG-Novelle auf dem Tisch und seit Mai ist der Gesetzentwurf bekannt. Es hat dazu in der Koalition intensive Debatten gegeben. Ebenso sind die beiden Anhörungen ausgewertet worden und es hat viele Gespräche mit den unterschiedlichen Akteuren gegeben. Die jetzt vorliegenden Änderungsanträge würden in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren beraten, damit die EEG-Novelle am 27. Juni beschlossen werden könne. Denn sie müsse zum 1. August in Kraft treten, ansonsten könnten die Anträge der energieintensiven Unternehmen nicht mehr gestellt werden, erläutert Heil.

Er bezeichnet die EEG-Novelle als ersten wichtigen Schritt für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Energiewende. Zudem müssten ein neues Strommarktdesign, der Netzausbau, die Energieeffizienz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz neu geregelt werden.

Am späten Nachmittag stimmte die SPD-Bundestagsfraktion mit breiter Mehrheit für die Änderungen an der EEG-Novelle.

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