9 Milliarden für Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung

Die Koalition hat sich auf zusätzliche Investitionen in Bildung geeinigt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil sprach von einem „guten Tag für die Bildungsrepublik Deutschland“. Mit der Vereinbarung würden in den Ländern dauerhaft und verlässlich Spielräume für Investitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen geschaffen.

Im Koalitionsvertrag hat die SPD zusätzliche Zukunftsinvestitionen in Kitas, Bildung und Wissenschaft in Höhe von 9 Milliarden Euro durchgesetzt. Konkret wurde vereinbart, dass die Länder in der laufenden Legislaturperiode durch den Bund um 6 Milliarden Euro entlastet werden, um ihre Aufgaben bei der Finanzierung von Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen zu können. Der Bund stellt außerdem weitere 3 Milliarden Euro für Wissenschaft und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Am 27. Mai 2014 haben sich die Koalitionspartner auf konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages geeinigt. Die Einigung sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Für die Finanzierung von Krippen und Kitas stockt der Bund das Sondervermögen Kinderbetreuung auf bis zu 1 Milliarde Euro auf. Zusätzlich erhalten die Länder 2017 und 2018 jeweils 100 Millionen Euro zusätzlich über einen Festbestrag am Umsatzsteueraufkommen.

Der Bund übernimmt ab dem 1. Januar 2015 die Finanzierung des BAföG vollständig und dauerhaft. Bislang wird das BAföG von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Durch die volle Kostenübernahme durch den Bund werden die Länder dauerhaft um 1,17 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Länder verwenden die freiwerdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben in den Bereichen Schule und Hochschule.

Spätestens zum Wintersemester 2016/17 soll eine strukturelle und substanzielle BAföG-Reform beschlossen werden. Der Bund finanziert mit 1,3 Milliarden Euro den Hochschulpakt weiter, mit dem Studienplätze geschaffen werden.

Der Bund investiert 3 Milliarden Euro zusätzlich in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Aus diesen Mitteln finanziert der Bund den Pakt für Forschung und Innovation (außeruniversitäre Forschung) sowie die Exzellenzinitiative (Hochschulforschung) weiter und sorgt für Investitionen in das 3-Prozent-Ziel für Forschung und Entwicklung. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung übernimmt der Bund dabei allein.

Um neben außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibnitz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft) auch Hochschulen nicht nur befristet, sondern dauerhaft aus Bundesmitteln fördern zu können, soll das Grundgesetz geändert und damit das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich aufgehoben werden.

Noch vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes, das die Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich entlasten soll, werden die Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2015 um 1 Milliarde Euro pro Jahr entlastet.

Das Pressestatement von Hubertus Heil sehen Sie hier.